NVA, Grenztruppen und Wehrpflicht in der DDR | MDR.DE

2021-11-16 14:56:19 By : Mr. Hebe Lee

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Am 25. März 1982 wurde das neue Wehrpflichtgesetz von der Volkskammer der DDR verabschiedet. Neben dem 18-monatigen Wehrdienst, für den seit 1962 alle Männer zwischen 18 und 26 Jahren in der DDR antreten müssen, werden nun auch Frauen im Wehr-, Reservisten- und Jugendliche per Gesetz. So wird zum Beispiel die Vorbereitung auf den Militärdienst Teil der schulischen Bildung und Erziehung.

Das Potsdamer Abkommen ordnete die Entmilitarisierung Deutschlands an und dieses Prinzip wurde zunächst auch in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) sehr ernst genommen. Die Bildung einer Polizeieinheit, der Deutschen Volkspolizei, begann nur, um die innere Sicherheit zu gewährleisten. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehörte die Schaffung einer Grenzpolizei, deren Aufbau 1946 begann. Anfangs betrug die autorisierte Personalstärke dieser Einheit 2.543 Mann, bis 1948 war sie auf 10.000 Mann angewachsen. Das waren mehr oder weniger militärisch organisierte kasernierte Volkspolizeieinheiten. Ab Mai 1952 firmierte die Grenzpolizei unter dem Namen Deutscher Grenzschutz und wechselte von der Zuständigkeit des Innenministeriums in die Hoheit des Ministeriums für Staatssicherheit.

In der Nacht vom 12. auf den 13. August 1961 wurde in einer Geheimoperation die Grenze zu West-Berlin abgeriegelt und damit die DDR von der BRD abgeschottet. Familien und Freunde wurden auseinandergerissen.

Erst mit dem Mauerbau 1961 unterstand sie dem Ministerium für Nationale Verteidigung und erhielt ein eigenes Kommando von der Nationalen Volksarmee (NVA). Bis zu ihrer Auflösung am 30. September 1990 hatten die Grenztruppen stets einen Sonderstatus als „Teil der Wehrmacht“, ab 1971 waren sie formell nicht mehr Teil der NVA, sondern – jetzt unter dem Namen „DDR-Grenze“ Truppen" - ausgelagert, damit ihre Angehörigen bei den Abrüstungsverhandlungen zwischen dem Warschauer Vertrag und der NATO nicht mehr zur Truppenstärke der DDR gehörten.

Die militärischen Grundlagen in der DDR werden nicht nur von der NVA gelegt: Kinder besuchen Kasernen, es gibt "Militärunterricht" in Schulen und seit 1962 müssen Männer zwischen 18 und 26 Jahren Wehrdienst leisten.

DDR in 10 Minuten Sa 27.02.2021 18:20 Uhr 10.15 Uhr min

Nationale Streikkräfte für die DDR wurden erstmals am 10. Juli 1952 in der Volkskammer, dem Parlament, offiziell ausgerufen. Die eigentliche Gründungsphase der NVA begann im Mai 1955 mit dem Abschluss des Warschauer Vertrags und eines Souveränitätsvertrags zwischen der DDR und der UdSSR: Der DDR wurde auch der militärische Schutz übertragen. Vorhandene Einheiten konnten in die ein Jahr später offiziell gegründete Nationale Volksarmee überführt werden. Wie die Grenzpolizei war die NVA zunächst eine reine Freiwilligenarmee. Erst 1962 folgte die allgemeine Wehrpflicht.

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Die Grenztruppen hatten einen Sonderstatus innerhalb der sogenannten bewaffneten Organe der DDR. Seit dem Bau der Mauer im Jahr 1961 bestand ihre vorrangige Aufgabe darin, die Binnengrenzen zu sichern. Während die bisherige Grenzpolizei zunächst aus Freiwilligen rekrutiert wurde, wurden die Grenztruppen nach Einführung der Wehrpflicht im Jahr 1962 aus einer Gruppe immer sorgfältiger ausgewählter Wehrpflichtiger gebildet. Absolute ideologische Verlässlichkeit war wichtig. Denn im Notfall soll die Waffe auf die eigenen Mitbürger gerichtet sein. Der Soldat musste den „Grenzverletzer“ festnehmen oder vernichten. Wenn es an der Grenze zu Zwischenfällen kam, wurden diese von der 2000 für das Militär zuständigen Abteilung des Ministeriums für Staatssicherheit untersucht. Die Soldaten der Nationalen Volksarmee wurden auf Propagandaplakaten als "immer treue Waffenbrüder" bezeichnet.

Ein Film über deutsch-deutsche Grenzerinnerungen damals und heute. Zum Beispiel in Arendsee, wo ehemalige DDR-Grenzsoldaten gemeinsam schwelgen, oder im Grenzbezirk Abbenrode.

Bis Do 08.12.2021 22:30 Uhr 29:17 min

Ab 1966 wurde die Überwachung dieser Grenzen mit „effektiven Pioniersystemen“ systematisch ausgebaut. Dazu gehörten elektrische Warnanlagen sowie automatische Selbstzündungsanlagen, Stacheldrahtsicherungen, Metallgitterzäune, Mauern aus Stahlbeton, Kfz-Barrikaden, Bunker, Aussichtstürme, Hundeausläufe, Konvois für Transport- und Kontrollfahrten und eine umfangreiche Berichterstattung Netzwerk. Dieses Grenzkontingent sollte in erster Linie die Flucht aus der DDR verhindern. Unterstützt wurden die Grenztruppen zunächst von der Volkspolizei und sogenannten „Grenztruppenhelfern“. Diese rund 2.000 bis 3.000 im Grenzgebiet lebenden Helfer waren den Grenzkompanien unterstellt; Sie halfen bei der Überwachung des Grenzgebiets, bei Verkehrskontrollen auf Zufahrtsstraßen oder bei Durchsuchungen. Ihre Mindestbeschäftigung betrug zwölf Stunden im Monat, die in Zivilkleidung verrichtet wurden. Nur eine Armbinde identifizierte sie als "freiwillige Helfer der Grenztruppen".

Die innerdeutsche Grenze schien unüberwindbar. Einige DDR-Bürger versuchten deshalb einen "Umweg" über die Tschechoslowakei und kamen dort an der Westgrenze um - den bisher vernachlässigten Grenztoten.

Auch für diejenigen, die nicht an der Grenze dienen mussten, stellte der Wehrdienst in der NVA große psychische und physische Anforderungen. Obwohl die NVA eine Verteidigungsarmee zu sein schien, war sie ständig in hoher Einsatzbereitschaft. Der Kernsatz der sozialistischen Militärdoktrin lautete: Der Feind wird auf seinem eigenen Territorium vernichtet. Die Theorie ging davon aus, dass die Truppen des Warschauer Pakts nach einer NATO-Aggression in die Offensive gehen und den Feind auf NATO-Territorium vernichten würden. Intern stellten sich die Offiziere der NVA gerne vor, dass den Panzerdivisionen des Warschauer Paktes bis zum Atlantik nichts im Wege stehen würde.

Für die Wehrpflichtigen bedeutete die ständige Kampfbereitschaft einen hohen Stress: wenig Urlaub, kaum Ausgehen und damit die dauerhafte Trennung sowohl vom familiären als auch vom zivilen Umfeld. Es gab auch ein äußerst starres Disziplinarsystem. Während Waffentechnik und militärisches Gerät überwiegend in sehr gutem Zustand waren, war dies bei den Mannschaftsquartieren, Sanitäranlagen, Küchen und Speisesälen weniger der Fall. Die Haushaltsmittel wurden in erster Linie zur Sicherung der Kampfkraft verwendet.

Angesichts der vielfältigen Anforderungen, Verpflichtungen und Entbehrungen war der Militärdienst für junge Menschen kaum eine Versuchung. Um sie dennoch zu motivieren, erhielten sie eine politische Ausbildung innerhalb und außerhalb des Heeres – im Rahmen der militärischen Ausbildung.

Die Einberufung zum Wehrdienst erfolgte in der Regel im Alter von 17 Jahren. Nun musste sich auch der junge Mensch entscheiden, ob er sich zu einer längeren Dienstzeit verpflichten wollte. Eine Kriegsdienstverweigerung war zunächst gar nicht möglich. 1964 schuf der Nationale Verteidigungsrat die Möglichkeit des unbewaffneten Militärdienstes als sogenannter „Bausoldat“. Diejenigen, die diesen Dienst wählten, litten jedoch unter ständigen Belästigungen. Eine totale Weigerung war rechtswidrig und wurde entsprechend bestraft.

Wer waren die Bausoldaten? Wer sich weigerte, als Wehrpflichtiger zu dienen, musste ab 1964 seine Einberufung als sogenannter „Bausoldat“ in einem Bauunternehmen absolvieren. Das bedeutete vor allem eines: schwere körperliche Arbeit, nicht selten im Tagebau. Alle, die sich weigerten, die Waffe zu benutzen, nahmen die Chance auf einen Studienplatz. Offiziell wurde die Existenz der Bausoldaten vertuscht.

1964 wurde eine Nische für eingezogene Christen und Pazifisten in der DDR geschaffen: der Dienst als Bausoldat. Aber die Weigerung, die Waffe zu benutzen, war ein harter Kauf.

Der Grundwehrdienst musste 18 Monate im Alter zwischen 18 und 26 Jahren geleistet werden. Es wurde mit dem obligatorischen Wehrunterricht in Schulen vorbereitet und in Form von Reservisteneinsätzen zum Teil noch viele Jahre nach dem aktiven Wehrdienst fortgeführt. Bis zum 50. Lebensjahr können Sie insgesamt für weitere 24 Monate einberufen werden. Eine Laufbahn als Berufsfeldwebel dauerte zehn Jahre, als Fähnrich 15 Jahre und als Berufsoffizier 25 Jahre.

Der Schutz des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes und seiner Errungenschaften ist für die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik ein Recht und eine Ehrenpflicht. Jeder Bürger ist verpflichtet, nach Maßgabe der Gesetze zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik zu dienen und zu leisten.

Während des Grundwehrdienstes war auch beim Ausgehen sowie auf der Heimreise und vom Heimaturlaub eine Uniform Pflicht. Die Wehrpflichtigen sollten sich an einen spartanischen Lebensstil gewöhnen. Zur Durchsetzung von Ordnung und Disziplin waren die Vorgesetzten mit weitreichenden Disziplinarbefugnissen ausgestattet, sie konnten Beurlaubung und Beurlaubung erteilen oder verbieten, Festnahmen und Herabsetzungen, aber auch Belobigungen in Form von Beförderungen oder Sonderurlauben aussprechen. Der Druck, der auf die Wehrpflichtigen ausgeübt wurde, fand seinen Ausdruck in der sogenannten EK-Bewegung. Die Entlassungskandidaten, also die Soldaten, die ihr letztes halbes Dienstjahr vollendet haben, lassen ihren angestauten Frust an den nach ihnen eingezogenen Wehrpflichtigen aus. Gewalt und Belästigungen waren keine Seltenheit. Nach der Wiedervereinigung wird die NVA aufgelöst.

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Im Januar 1992 wurde das Urteil im ersten „Mauergewehrprozess“ vor dem Landgericht Berlin verkündet. Der Schütze wird zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

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